Ihre Anforderung von Rezepten und Überweisungen !!!
2. Oktober 2020
Liebe Patienten und Patientinnen! Das E-Rezept ist da !!!
Lassen Sie wenn möglich zu Beginn eines jeden Quartals Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis einlesen. Dann werden alle telefonisch oder per email angeforderten Rezept (mit Ausnahme von verschreibungspflichtigen Privatrezepten, Heilmittel und Hilfsmitteln) auf Ihrer Karte gespeichert, so das eine Abholung des Rezeptes in der Praxis nicht mehr erforderlich ist und Sie mit Ihrer Karte direkt eine Apotheke Ihrer Wahl aufsuchen können. Dort wird die Karte erneut eingelesen und Ihnen die Bestellung ausgehändigt. Bestellungen die am Vormittag getätigt werden können frühestens am Nachmittag aus der Apotheke abgeholt werden, Bestellungen die Sie am Nachmittag tätigen frühestens am Folgetag. Überweisungen für Facharztbesuche, sowie Rezept für Privatpatienten sind nach wie vor aus der Praxis abzuholen.
Gesetzgeber beschließt Änderungen beim „check-Up“
13. November 2019
Es wurden Änderungen bei den Check-Up-Untersuchungen rückwirkend zum 01.10.2019 im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch den Gesetzgeber, vorgenommen.
Demnach dürfen ab diesem Zeitpunkt Check-Up-Untersuchungen nur noch alle 3 Jahre (vorher waren es 2 Jahre) in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen dieser Vorsorge-Möglichkeit werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
= Untersuchung des Blutes auf Nüchtern-Blutzucker, Cholesterin, HDL, LDL und Triglyceride
= Urinuntersuchung mittels Teststreifen
= Körperliche Untersuchung durch den HA
= Impfstatus-Check
Die oben beschriebene, in 3-jährigem Abstand mögliche Untersuchung, darf ab dem 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, neu ist allerdings das der Versicherte diese oben beschriebenen Untersuchung nun auch 1-malig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr nutzen kann.
Das Hautkrebsscreening bleibt unberührt von diesen Änderungen und kann weiterhin alle 2 Jahre durchgeführt werden, sowie die Krebsvorsorge bei Männern ebenfalls weiterhin jährlich ab dem 45. Lebensjahr möglich bleibt.
Wie steht´s um Ihren Impfstatus ?
17. Oktober 2019
Liebe Patienten !
Gerne überprüfen wir bei Gelegenheit Ihren Impfausweis und stellen fest ob eine Indikation für eine Zoster-, Pneumokokken-Impfung gegeben ist, bzw. weitere Auffrisch-Impfungen notwendig sind.
Wir freuen uns auf Sie